Immobilienkauf im Landkreis Erlangen-Höchstadt

Wir vermitteln Häuser, Wohnungen und Grundstücke. Wir bieten Ihnen vollständig aufbereitete Objektunterlagen und ermöglichen Besichtigungen in individuellen Einzelterminen.

Offener Wohn- und Küchenbereich eines Hauses im Landkreis Erlangen-Höchstadt
  • Geprüfte Dokumente

    Exposé, Grundrisse und Energieausweis liegen vollständig vor

  • Individuelle Besichtigung

    Wir führen ausschließlich diskrete Einzeltermine durch

  • Vorab-Information

    Suchkunden erhalten Angebote vor der öffentlichen Vermarktung

Aktuelle Kaufobjekte in der Region

Eine Auswahl der derzeit durch uns betreuten Angebote. Alle Karten enthalten Preis, Wohnfläche und die verpflichtenden Energieangaben.

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Sagen Sie uns in einem Satz, was Sie suchen. Wir rufen an, sobald etwas Passendes hereinkommt, und zwar bevor es in die Portale geht.

Ich suchemit mindestensinfür einen Kaufpreis.

Die Kaufnebenkosten

Orientierungswerte am Beispiel eines Kaufpreises von 400.000 Euro.

  • Grunderwerbsteuer

    14.000 €

    3,5 Prozent, der Satz in Bayern

  • Notar und Grundbuch

    rund 8.000 €

    etwa 2 Prozent vom Kaufpreis

  • Provision

    laut Exposé

    höchstens so viel, wie der Verkäufer zahlt

Bei 400.000 Euro Kaufpreis belaufen sich Notar und Grunderwerbsteuer auf rund 22.000 Euro, zuzüglich der Käuferprovision. Diese Nebenkosten sind durch Eigenkapital zu decken.

rund 22.000 €

Sollten Sie noch keine Bank ausgewählt haben, vermitteln wir auf Wunsch gerne den Kontakt zu einer unabhängigen Finanzierungsberatung in der Region.

Der Weg ins Eigenheim

Ein geordneter Prozess schafft Sicherheit. Von der Dokumentenprüfung bis zur Objektübergabe.

  1. Unterlagenprüfung

    Exposé, Grundrisse und Energieausweis stehen Ihnen zur Vorbereitung zur Verfügung.

  2. Besichtigung vor Ort

    In diskreten Einzelterminen zeigen wir Ihnen das Objekt und besprechen den Gebäudezustand.

  3. Kaufangebot und Notar

    Nach Vorlage der Finanzierungsbestätigung leiten wir Ihr Kaufangebot weiter und bereiten die Beurkundung vor.

  4. Objektübergabe

    Nach gesicherter Kaufpreiszahlung erfolgt die Übergabe samt ordnungsgemäßem Protokoll.

Häufige Fragen zum Kauf

Nachfolgend finden Sie Antworten auf wiederkehrende Fragen. Weitere Details klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

  • Wie hoch ist die Käuferprovision?

    Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern greift bei Verkäufen an Privatpersonen die Provisionsteilung nach § 656c BGB. Sie zahlen höchstens so viel wie der Verkäufer. Der genaue Prozentsatz ist im Exposé transparent ausgewiesen.

  • Welche Unterlagen erhalten Kaufinteressenten?

    Sie erhalten das Exposé mit verifizierten Grundrissen, Flächenberechnungen und dem Energieausweis. Bei Eigentumswohnungen stellen wir zudem Teilungserklärung, Versammlungsprotokolle und Instandhaltungsrücklagen zur Verfügung.

  • Wann wird eine Finanzierungsbestätigung benötigt?

    Für die Erstbesichtigung ist keine Bestätigung erforderlich. Für die verbindliche Abgabe eines Kaufangebots muss jedoch eine grundsätzliche Finanzierungszusage einer Bank vorliegen.

  • Was bedeutet Auflassungsvormerkung?

    Es handelt sich um einen rechtssichernden Eintrag im Grundbuch nach erfolgter notarieller Beurkundung. Er schützt Ihren Erwerbsanspruch vor zwischenzeitlichen Verfügungen des Verkäufers, bis Sie als Eigentümer eingetragen sind.

  • Vermitteln Sie Immobilien als Kapitalanlage?

    Ja, Anlageimmobilien wie Mehrfamilienhäuser oder vermietete Eigentumswohnungen sind fester Bestandteil unseres Portfolios. Bei diesen Objekten stellen wir Ihnen die relevanten Ertrags- und Bewirtschaftungsdaten bereit.

Lassen Sie uns Ihr Wunschobjekt finden

Hinterlegen Sie Ihre E-Mail-Adresse für unser Suchprofil. Im nächsten Schritt können Sie Ihre Kriterien spezifizieren – wir informieren Sie passgenau über neue Immobilien.

Unser Service ist für Sie unverbindlich. Auch eine telefonische Anfrage nehmen wir gerne entgegen: 09193 50 32 52 0